2009-11-05

EIN GRUND ZUM FEIERN...

...für alle, die es mit der Trennung von Staat und Religion ernst meinen. Als nächstes steht dann die Forderung nach Rückgabe des von der katholische Kirche / ROM AG geraubten Geldes an.

Gerichtshof für Menschenrechte gegen Kreuz im Klassenraum:
Bayerische Empörung über Kruzifix-Urteil

04. Nov 13:20

Als Symbol für gemeinsame europäische Werte hat CSU-Europaministerin Müller das christliche Kreuz bezeichnet. Vehement kritisiert sie das Urteil des Gerichtshofs für Menschenrechte: Ein Kruzifix in einer italienischen Schule verletzt demnach die Religionsfreiheit.Bayerische Politiker haben mit Kritik und Unverständnis auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) reagiert, dass ein christliches Kreuz im Klassenzimmer einer italienischen Staatsschule die Religionsfreiheit der Schüler verletze. Europaministern Emilia Müller (CSU) sagte: «Die Straßburger Richter erweisen dem Menschenrechtsgedanken mit ihrem Spruch einen Bärendienst». Das Kreuz stehe als Symbol für die Nächstenliebe und für die gemeinsamen europäischen Werte, die in einer langen Tradition gewachsen seien. «Das Kreuz in den Klassenzimmern drückt dieses gemeinsame Wertefundament aus.»

Bayern hat Erfahrungen mit derlei Streitfällen: 1995 hatte das Bundesverfassungsgericht die Anordnung in der bayerischen Volksschulordnung zur Anbringung von Kreuzen als verfassungswidrig aufgehoben. Die Regelung verstoße gegen das Grundrecht auf Religionsfreiheit und die staatliche Neutralitätspflicht, befanden die Karlsruher Richter damals. Der Landtag beschloss daraufhin ein Gesetz, das auch nach dem Karlsruher Urteil Kreuze vorschreibt. Es enthält aber erstmals eine Regelung zum Umgang mit Konfliktfällen.
Mit Unverständnis reagierte auch CSU-Generalsekretär Alexander Dobrindt auf das aktuelle Straßburger Kruzifix-Urteil: «Unser gemeinsames Europa ist christlich geprägt. Deshalb haben auch unsere christlichen Symbole ihren Platz in der Öffentlichkeit.» In Bayern herrsche «ein Gleichgewicht zwischen staatlicher Neutralität und unverzichtbarer christlicher Wertorientierung», sagte Dobrindt weiter. Nach Auffassung von Bayerns Kultusminister Ludwig Spaenle (CSU) steht das Urteil im Einklang mit der Praxis in Bayern. «Kreuze werden auch künftig in Bayerns Klassenzimmern hängen», teilte Spaenle in München mit.

Kardinal: «radikal antieuropäisch»
Der Präsident des Päpstlichen Einheitsrats, Kardinal Walter Kasper, bezeichnete das Urteil als «radikal antieuropäisch». In der Mailänder Tageszeitung «Corriere della Sera» forderte er christliche Politiker auf, ihre Stimme gegen das Straßburger Urteil zu erheben.
Wer Europa von Spanien bis Moskau bereise, stoße überall auf das Kreuz als Zeichen des «gemeinsamen Erbes das den Kontinent vereint hat», betonte der Kardinal. Kasper beklagte Versuche, «eine Realität aufzubauen, die nicht mehr Europa ist, denn ohne Christentum ist es nicht mehr Europa».

Der EGMR war am Dienstag zu dem Urteil gekommen, ein christliches Kreuz im Klassenzimmer einer Staatsschule verletze nicht nur die Religionsfreiheit der Schüler, es nehme zudem den Eltern die Freiheit, ihre Kinder nach ihren philosophischen Überzeugungen zu erziehen, und sei nicht mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) vereinbar.

Einstimmiges Urteil
Die Richter gaben damit einstimmig einer Italienerin Recht, die bis in höchste Instanzen mit dem Versuch gescheitert war, ihre Kinder in Räumen ohne religiöse Symbole unterrichten zu lassen. Das Gericht sprach der aus Finnland stammenden Klägerin Soile Lautsi 5000 Euro Entschädigung zu. Die streitbare Frau hatte im Schuljahr 2001/02 von der Schule ihrer damals 11 und 13 Jahre alten Kinder in Abano Terme verlangt, die Kreuze im Klassenraum zu entfernen. Sie berief sich dabei auf ein Urteil des italienischen Kassationsgerichts, dem zufolge Kreuze in Wahlbüros gegen die religiöse Neutralität des Staates verstoßen.

Die obersten Richter Italiens wiesen die Klage 2006 jedoch ab, weil das Kreuz ein Symbol der Geschichte und Identität des Landes sei. Der Staat argumentierte, das Kreuz sei als «Flagge» der einzigen in der Verfassung erwähnten Religion auch ein Symbol des Staates.
Der EGMR wies dies zurück. Die Schüler könnten das Kreuz leicht als religiöses Zeichen interpretieren. Die Freiheit, keiner Religion anzugehören, brauche besonderen Schutz. Es sei nicht zu erkennen, wie das Zeigen eines «Symbols, das vernünftigerweise mit dem Katholizismus verbunden werden kann», dem für eine demokratische Gesellschaft wesentlichen Bildungspluralismus dienen könne. (dpa/epd/nz)

http://www.netzeitung.de/politik/deutschland/1508940.html

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